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   VGH Bayern, 04.02.2019 - 10 ZB 17.802   

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https://dejure.org/2019,3801
VGH Bayern, 04.02.2019 - 10 ZB 17.802 (https://dejure.org/2019,3801)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.02.2019 - 10 ZB 17.802 (https://dejure.org/2019,3801)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Februar 2019 - 10 ZB 17.802 (https://dejure.org/2019,3801)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LStVG Art. 18 Abs. 1 ; LStVG Art. 18 Abs. 2
    Rechtmäßigkeit sicherheitsrechtlicher Anordnungen zur Hundehaltung; Notwendigkeit einer Leinen- und Maulkorbpflicht aufgrund einer konkreten Gefahr durch einen Hund

  • rechtsportal.de

    Sicherheitsrecht; Anordnungen zur Hundehaltung; Beißvorfall; kombinierte Leinen- und Maulkorbpflicht; Gefahrenabwehr; Hundehaltung; konkrete Gefahr; Leinenzwang; Maulkorbzwang; Berufungszulassungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2019 - 10 ZB 17.802
    Die Klägerin hat keinen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt (BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2019 - 10 ZB 17.802
    Die Klägerin hat keinen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt (BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 21.02.2024 - 10 CS 24.190

    Beschwerde, Anordnungen zur Hundehaltung, Verhinderung eines unbeaufsichtigten

    Zudem weist das Verwaltungsgericht zu Recht darauf hin, dass ein kombinierter Leinen- und Maulkorbzwang auf der Grundlage von Art. 18 LStVG nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur verfügt werden kann, wenn es im Einzelfall zur effektiven Gefahrenabwehr notwendig ist, wenn also ein bloßer Leinenzwang zur Abwehr der von dem konkreten Hund ausgehenden Gefahr nicht genügt (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2022 - 10 CS 22.865 -, Rn. 5, juris B.v. 4.2.2019 - 10 ZB 17.802 - juris Rn. 3 ff.; B.v. 20.8.2014 - 10 ZB 14.1184 - juris Rn. 5; B.v. 31.7.2014 - 10 ZB 14.688 - juris Rn. 9; B.v. 5.2.2014 - 10 ZB 13.1645 - juris Rn. 4; B.v 17.4.2013 - 10 ZB 12.2706 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 24.05.2022 - 10 CS 22.865

    Kombinierter Leinen- und Maulkorbzwang

    Eine zusätzliche Maulkorbpflicht bzw. ein kombinierter Leinen- und Maulkorbzwang kann jedoch nur verfügt werden, wenn es im Einzelfall zur effektiven Gefahrenabwehr notwendig ist, wenn also ein bloßer Leinenzwang zur Abwehr der von dem konkreten Hund ausgehenden Gefahr nicht genügt (vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2019 - 10 ZB 17.802 - juris Rn. 3 ff.; B.v. 20.8.2014 - 10 ZB 14.1184 - juris Rn. 5; B.v. 31.7.2014 - 10 ZB 14.688 - juris Rn. 9; B.v. 5.2.2014 - 10 ZB 13.1645 - juris Rn. 4; B.v 17.4.2013 - 10 ZB 12.2706 - juris Rn. 5).
  • VG Augsburg, 17.04.2023 - Au 8 S 23.347

    Kombinierter Leinen- und Maulkorbzwang

    Eine zusätzliche Maulkorbpflicht bzw. ein kombinierter Leinen- und Maulkorbzwang kann jedoch nur verfügt werden, wenn es im Einzelfall zur effektiven Gefahrenabwehr notwendig ist, wenn also ein bloßer Leinenzwang zur Abwehr der von dem konkreten Hund ausgehenden Gefahr nicht genügt (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2022 - 10 CS 22.865 - juris Rn. 5; B.v. 4.2.2019 - 10 ZB 17.802 - juris Rn. 3 ff.; B.v. 20.8.2014 - 10 ZB 14.1184 - juris Rn. 5; B.v. 31.7.2014 - 10 ZB 14.688 - juris Rn. 9; B.v. 5.2.2014 - 10 ZB 13.1645 - juris Rn. 4; B.v 17.4.2013 - 10 ZB 12.2706 - juris Rn. 5).
  • VG Ansbach, 11.03.2022 - AN 15 S 21.2231

    Rechtmäßige Anordnungen zur Hundehaltung wegen konkreter Gefahr

    Ein Maulkorbzwang kann dabei zusätzlich zum Leinenzwang angeordnet werden, wenn die Anleinpflicht zur effektiven Gefahrenabwehr nicht ausreicht, weil zu erwarten ist, dass der Hund auch angeleint zubeißen oder sich von der Leine losreißen würde (BayVGH, B.v. 17.4.2013 - 10 ZB 12.2706 - juris Rn.5; B.v. 4.2.2019 - 10 ZB 17.802 - juris).
  • VGH Bayern, 31.03.2022 - 10 CS 21.2222

    Rechtmäßige Anordnung von kombiniertem Leinen- und Maulkorbzwang

    Eine zusätzliche Maulkorbpflicht bzw. ein kombinierter Leinen- und Maulkorbzwang kann jedoch nur verfügt werden, wenn es im Einzelfall zur effektiven Gefahrenabwehr notwendig ist, wenn also ein bloßer Leinenzwang zur Abwehr der von dem konkreten Hund ausgehenden Gefahr nicht genügt (vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2019 - 10 ZB 17.802 - juris Rn. 3 ff.; B.v. 20.8.2014 - 10 ZB 14.1184 - juris Rn. 5; B.v. 31.7.2014 - 10 ZB 14.688 - juris Rn. 9; B.v. 5.2.2014 - 10 ZB 13.1645 - juris Rn. 4; B.v 17.4.2013 - 10 ZB 12.2706 - juris Rn. 5).
  • VG Ansbach, 14.07.2021 - AN 15 S 21.00023

    Anordnung des Leinenzwangs für Mischlingsrüden

    Ein Maulkorbzwang kann dabei zusätzlich zum Leinenzwang angeordnet werden, wenn die Anleinpflicht zur effektiven Gefahrenabwehr nicht ausreicht, weil zu erwarten ist, dass der Hund auch angeleint zubeißen oder sich von der Leine losreißen würde (BayVGH, B.v. 17.4.2013 - 10 ZB 12.2706 - juris Rn.5; B.v. 4.2.2019 - 10 ZB 17.802 - juris).
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